Haren (Ems) ist eine Stadt an der Ems im Westen Niedersachsens im Landkreis Emsland mit rund 23.400 Einwohnern auf 208,8 km².
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
24.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49733
Vorwahl
05932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haren (Ems)
Rathausplatz 1
49733 Haren (Ems)
2. Landkreis Emsland
Am Schloß 1
49716 Meppen
3. Agentur für Arbeit Meppen
Wilhelmstraße 3
49716 Meppen
Gemeinde Haren (Ems) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Bebauungsplan der Stadt Haren (Landkreis Emsland) als unwirksam erklärt, weil das Plangebiet in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt und die Stadt die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht berücksichtigt hat. Eine Anwohnerin hatte ursprünglich gegen den Bebauungsplan geklagt, wegen befürchteter Lärmbelästigung, was however nicht als erwiesen angesehen wurde. Der OVG schloss eine Revision am Bundesverwaltungsgericht aus, aber eine Beschwerde kann noch eingelegt werden.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.